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    <title>Die herrschende Meinung (Artikel mit Tag Jugendmedienschutz)</title>
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    <pubDate>Tue, 09 Jun 2009 09:43:25 GMT</pubDate>

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        <title>RSS: Die herrschende Meinung - </title>
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    <title>Jugendschutz</title>
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    <author>nospam@example.com (Ralph Hecksteden)</author>
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    &lt;p&gt;&amp;lt;Satire&amp;gt;&lt;/p&gt; 
&lt;blockquote&gt; 
&lt;p&gt;Jugendschützer sind selbst ernannt und desswegen kann man sie nicht abschaffen. Jugendschützer sind der Meinung, alles was sie selbst nicht mögen zu verbieten. Sie wollen halt nur lieb sein und alle so machen wie sich selbst.&lt;/p&gt; 
&lt;/blockquote&gt; 
&lt;p&gt;&amp;lt;/Satire&amp;gt;&lt;/p&gt; 
&lt;p&gt;Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.stupidedia.org/stupi/Jugendschutz&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Stupedia&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt; 
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    <pubDate>Tue, 09 Jun 2009 11:43:25 +0200</pubDate>
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    <category>jugendmedienschutz</category>

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    <title>Die Zensur in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf</title>
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    <author>nospam@example.com (Ralph Hecksteden)</author>
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    &lt;p&gt;Mit den Worten &amp;quot;Ich bin fest entschlossen und von dieser Bahn bringt mich auch keiner mehr ab&amp;quot; wurde Familienministerin Ursula von der Leyen von der Leipziger Volkszeitung (via &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Familienministerin-will-Kinderporno-Sperren-bald-umsetzen--/meldung/119663&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;heise.de&lt;/a&gt;) zitiert, als sie zusagte, Internetsperren für Seiten mit kinderpornografischen Inhalt gleich bei den Internet Service Providern sperren zu lassen. So ekelhaft Kinderpornografie ist, so stumpf ist doch das Schwert mit dem die Politikerin den Bürger hier in Sicherheit wiegen will.&lt;/p&gt; 
&lt;p&gt;Wie man schon an der youporn.com Sperre Ende 2007 gesehen hat, kann man den Weg zu einer Webseite durch IP- oder URL-Filterung dem Konsumenten vielleicht unbequemer gestalten, technisch wirksam unterbinden lässt es sich nicht. Das führt dann dazu, dass Surfer, die zufällig auf diesen Content stoßen, dies vielleicht in Zukunft nicht mehr tun. Kriminelle Netze und zielstrebig suchende Surfer werden aber ohne Wimperzucken zig neue Wege finden ihren Schund weiterzuverbreiten. Hier seien nur die Stichwörter (&lt;a href=&quot;http://www.phproxy.org/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Web-&lt;/a&gt;) &lt;a href=&quot;http://howtoforge.org/anonymous-proxy-using-squid-3-centos-5.x&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Proxy&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.torproject.org/index.html.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Tor&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/F2F&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;F2F&lt;/a&gt; oder freie Domain Name Server genannt.&lt;/p&gt; 
&lt;p&gt;Viel schlimmer als diese Augenwischerei ist aber die Einführung der Zensur durch die Hintertür. Zwar verbietet Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG nach einhelliger Meinung nur die Zensur, die als einschränkende Maßnahme vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes eingreift (&amp;quot;Vorzensur&amp;quot;). Ist das Geisteswerk erst einmal an die Ã–ffentlichkeit gelangt und vermag es Wirkung auszuüben, so gelten die allgemeinen Regeln über die Meinungs- und Pressefreiheit und ihre Schranken (BeckOK GG Art. 5 Rn&amp;#160;115). Allerdings wird mit solchen Access-Sperren eine Infrastruktur aufgebaut, die sehr wohl dazu geeignet ist, auch eine Vorzensur umzusetzen. Wie groß das Interesse an dieser Infrastruktur ist, sieht man schon jetzt an der Diskussion auch Glücksspielseiten sperren zu lassen. Auch führt das Access-Blocking - &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Arcor-muss-YouPorn-sperren-Update--/meldung/97676&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;wie man im youporn.com Fall sieht&lt;/a&gt; - immer zu Kollateralschäden, indem &amp;quot;harmlose&amp;quot; Seiten mit gleicher IP gleich mitgesperrt werden.&lt;br /&gt;&lt;/p&gt; 
&lt;p&gt;Fazit: Die Bekämpfung der Kinderpornografie ist ein höchst legitimer Zweck, trotzdem muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel im Auge behalten werden, insbesondere wenn man versucht ein Antibiotikum gegen Viren einzusetzen: Die Begleiterscheinungen gehen vielleicht weg, das eigentliche Problem bleibt. Und wie&lt;a target=&quot;_blank&quot; href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Kripo-warnt-vor-rechtsfreiem-Cyberspace--/meldung/122375&quot;&gt; sagte &lt;/a&gt;der Vorsitzende des Bunds Deutscher Kriminalbeamter:&lt;/p&gt; 
&lt;blockquote&gt; 
&lt;p style=&quot;direction: ltr;&quot;&gt;&amp;quot;Ich will an die Täter ran&amp;quot;, erklärte der Fahnder. Dabei würde die
Initiative der &amp;quot;IT-Fachfrau&amp;quot; aus der Bundesregierung nicht helfen.&lt;/p&gt; 
&lt;/blockquote&gt; 
&lt;p&gt;Vorher zu diesem Thema: &lt;a href=&quot;index.php?/archives/226-Freiwillige-Sperrung-von-Internetangeboten-durch-Access-Provider.html&quot;&gt;Freiwillige Sperrung von Internetangeboten durch Access-Provider&lt;/a&gt;&lt;/p&gt; 
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    <pubDate>Tue, 27 Jan 2009 09:52:00 +0100</pubDate>
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    <category>jugendmedienschutz</category>
<category>nebelbomben</category>
<category>sicherheit</category>
<category>zensur</category>

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    <title>Internetangebote für sexuelle Dienste: Detaillierte Leistungsbeschreibungen und Preise sind ordnungswidrig</title>
    <link>http://www.herrschendemeinung.de/index.php?/archives/399-Internetangebote-fuer-sexuelle-Dienste-Detaillierte-Leistungsbeschreibungen-und-Preise-sind-ordnungswidrig.html</link>
    
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    <author>nospam@example.com (Ralph Hecksteden)</author>
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&lt;p&gt;Das Oberlandesgericht Zweibrücken hält die detaillierte Anspreisung von
sexuellen Dienstleistungen auf einer Internetseite für ordnungswidrig.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die detaillierten Leistungsbeschreibungen auf der gegenständliche
Internetseite sowie die Zeit- und Preisangaben widersprechen eklatant dem
Anforderungsprofil des Bundesgerichtshofs an eine zulässige Werbung, so das
Gericht. Die Internetwerbung des Betroffenen sei weder nach Aufmachung,
Inhalt oder Umfang in der gebotenen zurückhaltenden Form erfolgt. Sie sei
nach Art des Werbeträgers und seiner Verbreitung geeignet, schutzbedürftige
Rechtsgüter, Belange der Allgemeinheit einschließlich des Kinder- und
Jugendschutzes, zu beeinträchtigen. Die dargestellte Kommerzialisierung von
sexuellen Handlungen verstoße auch unter Berücksichtigung eines geänderten
Verständnisses in der Bevölkerung dem Anstandsgefühl der Allgemeinheit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;07.04.2008 - 1 Ss 178/07
Oberlandesgericht Zweibrücken: &lt;a target=&quot;_blank&quot; href=&quot;http://www.olgzw.justiz.rlp.de/&quot;&gt;http://www.olgzw.justiz.rlp.de/&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;hr /&gt;Quelle: Mit freundlicher Unterstützung der &lt;a href=&quot;http://www.ad-ius.de/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;ad ius Mandanteninformationen&lt;/a&gt;. 
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    <pubDate>Tue, 13 May 2008 14:12:43 +0200</pubDate>
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    <category>ad-ius</category>
<category>jugendmedienschutz</category>

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