Koalitionsvereinbarung bricht Bundesrecht

Die herrschende Meinung

Mittwoch, 17. Februar 2010

Koalitionsvereinbarung bricht Bundesrecht

Pressemitteilung des Bundespräsidenten:

Bundespräsident Horst Köhler hat heute das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" unterzeichnet. Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.

Das beißt sich dummerweise mit dem neuen Grundsatz der Bundesregierung: "Löschen statt Sperren". Denn nachdem schon die SPD nichts mehr von dem Gesetz wissen will, soll nach der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP das Zugangserwschwerungsgesetz für ein Jahr nicht angwendet und vielmehr ein Löschgesetz durch den Bundestag gepeitscht werden. Das Zugangserschwerungsgesetz sieht aber als Tag des Inkraftretens, den Tag nach der Verkündung an und enthält keine Ausnahmeregelung davon (ausgenommen der Bußgeldvorschrift).

Daß mit der Koalitionsvereinbarung der Deutsche Bundestag quasi entmachtet wird, wenn das Gesetz irgendwie "nicht angewendet" werden sollte, ist den politischen Laiendarstellern anscheinend nicht klar.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 17:24 | Kommentar (1) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: komischestechnorati, zensurtechnorati
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Viele Politiker haben auch keine Ahnung in Bezug auf diese Thematik, das muss man leider sagen!
#1 Jannes am 28.02.2010 16:01 (Antwort)

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