BVerfG: IMAP-Postfächer dürfen beschlagnahmt werden

Die herrschende Meinung

Mittwoch, 15. Juli 2009

BVerfG: IMAP-Postfächer dürfen beschlagnahmt werden

Das Bundesverfassungsgerichts hat heute eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers wendete. Der Beschwerdeführer hatte ein IMAP-Postfach verwendet, so dass seine E-Mails nicht auf seinen lokalen Rechner übertragen wurden, sondern auch nach dem Abruf auf dem Mailserver seines Providers zentral gespeichert blieben.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wies der Beschwerdeführer die Ermittlungspersonen auf diese Sachlage hin. Darauf ordnete das Amtsgericht die Beschlagnahme der Daten auf dem E-Mail-Account des Beschwerdeführers bei seinem Provider an. Der Provider kopierte danach die gesamten etwa 2.500 E-Mails des Beschwerdeführers, die seit Januar 2004 bis März 2006 auf dem Mailserver gespeichert worden waren, auf einen Datenträger und übergab sie den Ermittlungsbehörden. Dagegen legte der Betroffene Beschwerde ein.

Das BVerfG entschied nun, dass diese Maßnahmen zwar in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG eingreifen. Die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO rechtfertigen jedoch diesen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird. Dem Schutz durch Art. 10 Abs. 1 GG steht nicht entgegen, dass während der Zeitspanne, während deren die E-Mails auf dem Mailserver des Providers „ruhen“, ein Telekommunikationsvorgang in einem dynamischen Sinne nicht stattfindet. Einer Eingriffsrechtfertigung genügen die strafprozeßualen Vorschriften allerdings. Die Gewinnung überschießender, für das Verfahren bedeutungsloser Daten ist aber nach Möglichkeit zu vermeiden.

(Pressemitteilung des BVerfG vom 15.07.2009)

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 10:16 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
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