Die Zensur in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf

Die herrschende Meinung

Dienstag, 27. Januar 2009

Die Zensur in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf

Mit den Worten "Ich bin fest entschlossen und von dieser Bahn bringt mich auch keiner mehr ab" wurde Familienministerin Ursula von der Leyen von der Leipziger Volkszeitung (via heise.de) zitiert, als sie zusagte, Internetsperren für Seiten mit kinderpornografischen Inhalt gleich bei den Internet Service Providern sperren zu lassen. So ekelhaft Kinderpornografie ist, so stumpf ist doch das Schwert mit dem die Politikerin den Bürger hier in Sicherheit wiegen will.

Wie man schon an der youporn.com Sperre Ende 2007 gesehen hat, kann man den Weg zu einer Webseite durch IP- oder URL-Filterung dem Konsumenten vielleicht unbequemer gestalten, technisch wirksam unterbinden lässt es sich nicht. Das führt dann dazu, dass Surfer, die zufällig auf diesen Content stoßen, dies vielleicht in Zukunft nicht mehr tun. Kriminelle Netze und zielstrebig suchende Surfer werden aber ohne Wimperzucken zig neue Wege finden ihren Schund weiterzuverbreiten. Hier seien nur die Stichwörter (Web-) Proxy, Tor, F2F oder freie Domain Name Server genannt.

Viel schlimmer als diese Augenwischerei ist aber die Einführung der Zensur durch die Hintertür. Zwar verbietet Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG nach einhelliger Meinung nur die Zensur, die als einschränkende Maßnahme vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes eingreift ("Vorzensur"). Ist das Geisteswerk erst einmal an die Öffentlichkeit gelangt und vermag es Wirkung auszuüben, so gelten die allgemeinen Regeln über die Meinungs- und Pressefreiheit und ihre Schranken (BeckOK GG Art. 5 Rn 115). Allerdings wird mit solchen Access-Sperren eine Infrastruktur aufgebaut, die sehr wohl dazu geeignet ist, auch eine Vorzensur umzusetzen. Wie groß das Interesse an dieser Infrastruktur ist, sieht man schon jetzt an der Diskussion auch Glücksspielseiten sperren zu lassen. Auch führt das Access-Blocking - wie man im youporn.com Fall sieht - immer zu Kollateralschäden, indem "harmlose" Seiten mit gleicher IP gleich mitgesperrt werden.

Fazit: Die Bekämpfung der Kinderpornografie ist ein höchst legitimer Zweck, trotzdem muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel im Auge behalten werden, insbesondere wenn man versucht ein Antibiotikum gegen Viren einzusetzen: Die Begleiterscheinungen gehen vielleicht weg, das eigentliche Problem bleibt. Und wie sagte der Vorsitzende des Bunds Deutscher Kriminalbeamter:

"Ich will an die Täter ran", erklärte der Fahnder. Dabei würde die Initiative der "IT-Fachfrau" aus der Bundesregierung nicht helfen.

Vorher zu diesem Thema: Freiwillige Sperrung von Internetangeboten durch Access-Provider

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 09:52 | Kommentar (1) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: jugendmedienschutztechnorati, nebelbombentechnorati, sicherheittechnorati, zensurtechnorati
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Das mit dem Antibiotikum und den Viren ist gut formuliert.

Beim Schach würde man die Aktion einen "Angriff mit unzureichenden Mitteln" nennen.
#1 MaxR am 27.01.2009 12:09 (Antwort)

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