Wohnungsdurchsuchung bei Burks

Die herrschende Meinung

Dienstag, 11. November 2008

Wohnungsdurchsuchung bei Burks

Bei Burks ist heute die Wohnung durchsucht und der Rechner beschlagnahmt worden.

Burks zitiert auch aus dem Durchsuchungsbeschluss:
“Der Beschuldigte steht in dem Verdacht eines Vergehens nach §§ 40,52 i.V. m. Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG. Ihm wird vorgeworfen, im Internet [...] eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben."

Ja, das hat Burks wohl getan. Eine solche Anleitung ("Einführung in die Sprengchemie") findet sich auch in dieser Minute noch in Burks Forum (und außerdem an 100.000 anderen Stellen im Internet). Weshalb dann noch eine Wohnungsdurchsuchung? Was ist eine Bewährungsstrafe von ein paar Monaten (die bei einem Verstoß gegen § 40 Abs. 1 Waffengesetz möglicherweise rauskommt) verglichen damit, den eigenen Rechner weggeben zu müssen?

Nicht das hier irgendjemand der Auffassung wäre, § 40 Abs. 1 Waffengesetz sei gut und sinnvoll...
Geschrieben von Christopher Brosch um 19:50 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)

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