Impressumspflicht: Abgekürzter Vorname eines Vertretungsberechtigten einer Gesellschaft ist Bagatelle

Die herrschende Meinung

Montag, 28. April 2008

Impressumspflicht: Abgekürzter Vorname eines Vertretungsberechtigten einer Gesellschaft ist Bagatelle

Die unkorrekte bzw. unvollständige Angabe der erforderlichen Anbieterdaten ist nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Das Gericht führt in seiner Entscheidung aus, dass die Angabe im Impressum "F. GmbH & Co. KG, Geschäftsführer H. E...." nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, wonach bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch der Name eines Vertretungsberechtigten anzugeben ist. Zum Namen gehören sowohl der Nachname als auch der ausgeschriebene - nicht abgekürzte - Vorname. Wettbewerbsrechtlich liege hier jedoch eine Bagatelle vor. Die unkorrekte bzw. unvollständige Angabe des Namens führe daher nicht zu einem Unterlassunganspruch eines Mitbewerbers.

11.04.2008 - 5 W 41/08 Kammergericht Berlin: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/index.html


Quelle: Mit freundlicher Unterstützung der ad ius Mandanteninformationen.
Geschrieben von Ralph Hecksteden um 10:03 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: ad-iustechnorati, domainrechttechnorati
Artikel mit ähnlichen Themen:
Anklage wegen massenhaften Betrugs mit Bio-Geflügel
Auch Autoresponder-Werbeemails unerwünscht
Diebstahl von Druckerpatronen beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
Strafgefangenenpost in 'Sütterlin' darf nicht gestoppt werden
Entscheidung über den Umfang der einer Universitätsbibliothek zustehenden Möglichkeiten bei der Digitalisierung verlegter Werke

Trackbacks
Trackback-URL für diesen Eintrag

Keine Trackbacks

Kommentare
Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

 
Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!
 

Umfragen

Juristengadget?
Blackberry
iPhone
Android

Archive

Suche

Die letzten 3 google/yahoo-Suchen

battenet account löschen
führerschein passbild anforderungen
passbild für führerschein

Getaggte Artikel

ad-ius agg bayern bgh biometrie bka blawgs bundesinnenminister bundesjustizministerium bundesministerium des innern bverfg bverwg communia datenschutz domainrecht ebay europa google jugendmedienschutz juris juristische datenbanken komisches krefeld linux Luftsicherheitsgesetz luftsig nigeria online-durchsuchung phishing piratenpartei polizei Recht reisepass saarbrücken saarland schäuble-monitoring sicherheit software spam staatlicher hackerangriff stay-different.de steuern terror tkÜ urheberrecht verbraucherschutz vorratsdatenspeicherung wahlcomputer wahlmaschinen zensur

Zitiervorschlag:

herrschende Meinung ($URL)

Impressum


Die herrschende Meinung wird herausgegeben von Christopher Brosch und Ralph Hecksteden. Verantwortlich ist der jeweilige Autor. Beide Autoren sind erreichbar über

Christopher Brosch
Mozartstraße 27
47800 Krefeld
Old Europe

Email: hm [ät] zev [punkt] in [minus] berlin [punkt] de

View blog reactions Datenschutz: Diese Website benutzt einen Webanalysedienst, der sog. „Cookies“ auf dem Computer des Nutzers speichert und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglichen. Die Daten werden anonymisiert erhoben, d.h. es werden nur die ersten drei Byte der IP-Adresse gespeichert. Bei eigebetten Youtube-Videos werden zusätzlich Daten an den Betreiber von Youtube übermittelt.

Blog abonnieren

  • XML RSS 0.91 feed
  • XML RSS 1.0 feed
  • XML RSS 2.0 feed
  • ATOM/XML ATOM 1.0 feed
  • XML RSS 2.0 Kommentare

Blogroll

lawgical
lawblog
McNeubert Lawblog
Kanzlei Hoenig, Berlin
shopbetreiber-blog.de

GoogleWatchBlog
Fefe's Blog
andreas.org
Shopblogger
Neues vom Streetgirl
netzpolitik.org
fontblog
blog.tagesschau.de
Der blinde Fleck
Scusiblog
notes.computernotizen
nerds.computernotizen
Ko
Nerdcore
http://ak-zensur.de/

Vor einem Jahr...

14.09.2009 "Junge Schnapsdrossel-Union"
11.09.2009 "Erweiterter Zugriff auf Fin [...]"
10.09.2009 "Jura-Student testet § 41 [...]"

Letzte Kommentare

Ralph zu eBay-Händler: Bestellung nur mit vollständigem Namen
Do, 15.07.2010 13:05
BTW: wie bestellt Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu [...]
Ralph zu eBay-Händler: Bestellung nur mit vollständigem Namen
Do, 15.07.2010 12:58
Als jurablogs-Blogger kenne ich immerhin § 14 Abs. IV Nr. 1 UStG iVm. § 31 Abs. II UStDV. Und da steht, dass der [...]
kiloecho zu eBay-Händler: Bestellung nur mit vollständigem Namen
Do, 15.07.2010 12:52
Handelt es sich um einen Händler als Verkäufer gilt das Widerrufsrecht. Und eben dieses würde ich hier doch mal [...]