Die herrschende Meinung

Donnerstag, 17. Mai 2012

Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit ("DOMEA neu")

Das Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit, das an die Stelle des bisherigen DOMEA-Konzeptes treten soll, ist veröffentlicht worden.
Geschrieben von Christopher Brosch um 16:10 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)

Donnerstag, 10. Mai 2012

Communia: Buch

[...] "the COMMUNIA book, that is, the book presenting a selection of the output of the COMMUNIA project,
is available here for purchase or download: http://www.openbookpublishers.com/product/93/the-digital-public-domain--foundations-for-an-open-culture/1796c29e19e8140e48484ab089476fa2

Direct link: http://www.communia-association.org/wp-content/uploads/the_digital_public_domain.pdf"[...]
Geschrieben von Christopher Brosch um 09:23 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: communiatechnorati

Dienstag, 17. April 2012

Rechtsanwalt aus Saarlouis wegen Untreue angeklagt

Wie der SR berichtet wurde jetzt ein Anwalt aus Saarlouis wegen Untreue angeklagt:

Dem Anwalt wird vorgeworfen, seit 1998 Geldbeträge, die er für eine Verrechnungsstelle eingezogen hat, nicht an die Stelle weitergeleitet, sondern einbehalten zu haben.

Die veruntreuten 287000 Euro soll der Anwalt zum Bestreiten seines Lebensunterhalts verwendet haben. Innerhalb von 14 Jahren wäre das immerhin ein nettes Zusatzeinkommen gewesen. Hoffentlich hat er es versteuert.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 09:14 | Kommentar (1) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: saarlandtechnorati

Montag, 2. April 2012

Wildwest in Saarbrücken

Der saarländische Rundfunk berichtet über die Verfolgung eines betrunkenen französischen Autofahrer in Saarbrücken:

Kurz vor dem Grenzübergang steuerte der 24-Jährige an einer Straßensperre auf einen Beamten zu. Erst als dieser einen Warnschuss abgab, stoppte der Mann. Er hatte keinen Führerschein.

Aufgrund des eingeschränkten Nacheilerechts wollte die deutsche Polizei den Flüchtigen natürlich vor dem Grenzübertritt stoppen. Ein Problem, dass in einer Gegend, wo die eine Strassenseite schon mal zu Deutschland und die andere zu Frankreich gehört, öfter vorkommt.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 13:16 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: polizeitechnorati, saarlandtechnorati

Sonntag, 1. April 2012

Bundesanzeiger nur noch elektronisch

Alle ab heute erscheinenden Ausgaben des Bundesanzeigers werden nur noch in elektronischer Form herausgegeben. Gleichzeitig verschwindet die Bezeichnung "elektronischer Bundesanzeiger", der gesamte - nun insgesamt elektronische - Bundesanzeiger heißt Bundesanzeiger.

Hintergrund: „Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung“ (BGBl. 2011 I 3044), Pressemitteilung des BMJ, Pressemitteilung des Bundesanzeiger Verlags.
Geschrieben von Christopher Brosch um 19:47 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)

Freitag, 16. März 2012

Hinweis: *** Die Kreditkarte ist für Zwecke der Gefahrenabwehr gesperrt ***

Sehr geehrte PayLife Mitglied,

Jemand hat versucht, eine Transaktion mit Ihrer persönlichen Kreditkarte machen und 3 mal falsch eingegeben das Passwort ein. Aus diesem Grund haben wir Ihre Kreditkarte gesperrt ist. Um die Begrenzung zu entfernen und komplett sichern Ihre Kreditkarte laden Sie bitte das beigefügte Formular aus und füllen Sie alle Schritte.

Schon der Titel der Phishingmail macht mich Stolz: Meine Kreditkarte wird zur Gefahrenabwehr verwendet! Demnächst vielleicht auch zur Terrorismusbekämpfung!?

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 08:17 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: phishingtechnorati

Mittwoch, 22. Februar 2012

Gilt die Unschuldsvermutung eigentlich auch für Webseiten?

Anfang der Woche war die Webseite kino.to wieder in Gerede gekommen, als beim niederländischen Hoster von kino.to der eigentliche Hinweis der Kriminalpolizei durch eine Weiterleitung zu Amazon überschrieben wurde. Das Ganze sah dann so aus:

kino.to leitet weiter nach Amazon

Gestern wurde der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.

Wobei ich mich Frage, welche Spezialexperten von Seiten der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Dresden hier am Werk waren. Denn so heißt es im Titel der Webseite seit dem 14.06.2011 "Diese Seite wurde wegen Verstoß gegen das Urheberrecht gesperrt!". Das erste Urteil gegen die kino.to-Betreiber erging aber erst im Dezember 2011. Wäre hier nicht von Seiten der objektivsten Behörde der Welt nicht der Vermerk "mutmaßlich" angebracht gewesen?

Hinzu kommt noch die Umsetzung der Webseite: Die vier Sätze, die z.Zt. auf kino.to angezeigt werden, sind tatsächlich mit Hilfe einer Tabelle mit fester Breite von 1200 Pixeln realisiert m) So etwas hackt doch keiner freiwillig.

kino.to - Sourcecode der Kripo

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 12:52 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)

Donnerstag, 16. Februar 2012

Bundesfinanzhof bejaht Verfassungsmäßigkeit der Zuteilung der Steuer-Identifikationsnummer

(pm) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Januar 2012 II R 49/10 entschieden, dass die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Da die Identifikationsnummern den steuerpflichtigen natürlichen Personen anders als die bisherigen Steuernummern auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, ermöglichen sie deren eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Dies dient zum einen dem auch verfassungsrechtlich gebotenen gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze und ermöglicht zum anderen einen gewichtigen Abbau von Bürokratie sowohl im Bereich der Steuerverwaltung als auch bei Unternehmen und anderen Stellen. Insbesondere bilden die Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung eine wesentliche Voraussetzung für die Ersetzung der bisherigen Lohnsteuerkarten durch die nunmehr ab dem Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen Lohnsteuermerkmale sowie für die Automatisierung von Verfahrenssabläufen. Aufgrund der Identifikationsnummer kann zudem die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte bei der Einkommensteuer leichter und effektiver geprüft werden. Außerdem kann Missbräuchen bei der Beantragung von Kindergeld sowie beim Abzug von Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden.

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 19:45 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: personenkennzeichentechnorati, steuerntechnorati

Freitag, 27. Januar 2012

Revolution!

Mann Mann Mann, wo leben wir denn: Schüler kündigt "Revolution" auf Facebook an und kommt dann in die Psychatrie - Schule wird geräumt. Zum meiner Schulzeit hat noch jeder immer revoltiert...

Bin dann selber mal kurz weg, um eine Revolution anzuzetteln. Der offizielle Soundtrack zu meiner Revolution kommt übrigens von Die Ärzte!

(via fefe)

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 18:19 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)

Samstag, 21. Januar 2012

Schutz vor Dachlawinen auch durch spezielle Maßnahmen?

Ein Hauseigentümer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn solche Maßnahmen nicht vorgeschrieben sind und keine besonderen Umstände Sicherungsmaßnahmen gebieten. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Die Angestellte einer Firma im Landkreis München fuhr Mitte Januar 2011 mit dem Auto ihres Mannes, einem Opel Corsa, in den Hof der Firma ein. Die Firma verfügt über 13 Parkplätze, acht davon im Norden und fünf an der Ostseite. Das Gebäude selbst hatte keine Schneefanggitter, die Anbringung solcher Fanggitter ist auch nicht in einer Satzung oder Verordnung vorgeschrieben. Das Firmengebäude besteht aus Erdgeschoss, 1.Obergeschoss und Dachgeschoss. Es ist sechs Meter hoch und hat eine Dachneigung von 25 Grad. Die Mitarbeiterin parkte auf der Ostseite des Gebäudes, obwohl zu diesem Zeitpunkt nur die Nordseite geräumt war.

An diesem Tag löste sich eine Dachlawine aus Schnee und Eisbrocken und fiel auf das geparkte Fahrzeug. Durch den Aufprall zersprang die Frontscheibe, die Scheibenwischer wurden zerstört und das Dach eingedrückt. Den Schaden von insgesamt 2034 Euro verlangte der Ehemann vom Eigentümer des Grundstücks. Schließlich sei er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen.

Dieser zahlte nicht, so dass der Autobesitzer Klage vor dem Amtsgericht München erhob, welches die Klage jedoch abwies. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liege nicht vor. Grundsätzlich sei ein Hauseigentümer nicht verpflichtet, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn solche Maßnahmen nicht vorgeschrieben seien. Es sei zunächst Aufgabe jedes Einzelnen, sich selbst zu schützen. Eine Rechtspflicht bestehe erst dann, wenn besondere Umstände Sicherungsmaßnahmen zum Schutze Dritter gebieten. Solche Umstände könnten sich aus der allgemeinen Schneelage des Ortes, der Beschaffenheit und Lage des Gebäudes, den konkreten Schneeverhältnissen und Art und Umfang des Verkehrs ergeben.

Solche Umstände lägen hier nicht vor. Das Anbringen von Schneegittern sei nicht vorgeschrieben. Die Dachneigung habe lediglich 25 Grad betragen und mit einer Höhe von sechs Metern sei das Gebäude auch nicht sehr hoch. Dieses läge auch in Oberbayern, also einem eher schneereichen Gebiet. Da die hier Wohnenden ohnehin mit der Gefahr von Schneelawinen vertraut seien, bedürfe es keiner zusätzlichen Warnung.

Auf der Ostseite sei zudem nicht geräumt gewesen. Damit sei erkennbar gewesen, dass ein Parken dort nicht gewollt war. Genauso erkennbar gewesen seien die Schnee- und Eismassen auf dem Dach. Das Abstellen des Pkws erfolgte daher auf eigenes Risiko.

16.06.2011 - 275 C 7022/11 Amtsgericht München - PM 60/11 vom 12.12.2011: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 17:20 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: ad-iustechnorati

Donnerstag, 15. Dezember 2011

BrutForce Analyse

Mit dieser Analyse will ich einmal die Angriffe einordnen, die auf passwortgeschütze Internetdienste mittels zufälligen Ausprobieren von Passwörtern auf meine Server durchgeführt werden. Das Hauptaugenmerk dieses Beitrags liegt auf der Auswertung von Herkunftsländern der Angriffe, um Firewallregeln dementsprechend anpassen zu können.

Wie die aktuelle Auswertung für die Monate Oktober und November 2011 zeigt, kommen 36% aller gemessenen BrutForce-Angriffe aus China. Mit jeweils 7% folgen die USA und Russland. Aus europäischen Staaten kommen 31% der Angriffe.

Im Verhältnis Angriff pro eine Million Internetnutzer* ergibt sich ein anderes Bild:

Hier liegen osteuropäische Staaten weit vorne.

Gemessen wurden 449 Angriffe mit mehr als 5 Passwortversuchen pro 60 Sekunden auf den SSH- bzw. FTP-Dienst.

*Quelle: CIA World Factbook

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 00:32 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: brutforcetechnorati, sicherheittechnorati

Dienstag, 13. Dezember 2011

CSU.net gegen Vorratsdatenspeicherung

Hier das heute veröffentlichte Positionspapier des CSU-Netzrates "Freiheit statt VDS":
http://www.csu.de/dateien/partei/dokumente/111213_csunet_positionspapier.pdf
Geschrieben von Christopher Brosch um 10:30 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: vorratsdatenspeicherungtechnorati

Donnerstag, 8. Dezember 2011

Wer haftet für den Schaden durch Feuerwerkskörper?

Mit den haftungsrechtlichen Folgen pyrotechnischer Experimente, die vier Schüler im Alter von neun bis zehn Jahren im Februar 2007 durchgeführt haben, hat sich das Oberlandesgericht Nürnberg zu befassen.

Am 2. Februar 2007 erwarben in einer kleinen Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth vier Schüler in dem dortigen Schreibwarenladen "pyrotechnische Gegenstände", nämlich fünf Packungen "Tolle Biene" und eine Packung "Dicke Brummer". Anschließend holte einer der Schüler, der damals 10-jährige S. ein Feuerzeug aus der elterlichen Wohnung. Sodann begaben sich alle vier zu einem Lagerhaus der Volks- und Raiffeisenbank. Dort angekommen probierten sie verschiedene Möglichkeiten des Abbrennens der soeben erworbenen Feuerwerkskörper aus. Bei diesen Versuchen wurde unter anderem ein alter Bürostuhl in Brand gesetzt, der bei der Lagerhalle lag, andere Feuerwerkskörper wurden hinter einem Gebäudesockel und an einem hölzernen Eingangspodest gezündet. Schließlich ging die gesamte Lagerhalle in Flammen auf. Gesamtschaden (nach Angaben der Feuerversicherung): 212.500.- €.

Dieses Ergebnis betrübte die Brandversicherung, die die Eigentümer der Lagerhalle zu entschädigen hatte. Sie erhob daher aus übergegangenem Recht Klage zum Landgericht Weiden.

Dabei machte sie Forderungen geltend gegen die Inhaberin des Schreibwarenladens, weil diese die Feuerwerkskörper unter Missachtung von Warnhinweisen an noch nicht zwölf Jahre alte Kinder verkauft habe, "gegen den Schüler S., weil er als Anstifter und Mittäter der Brandstiftung hafte," und gegen die Eltern des S., weil diese gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen hätten und S. nur aus diesem Grund in den Besitz eines Feuerzeugs gekommen sei.

Das Landgericht Weiden wertete die Sach- und Rechtslage jedoch anders als die klagende Verischerung und hat deren Klage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Versicherung, über die nunmehr das Oberlandesgericht zu entscheiden hat.

23.11.2011 - 12 U 399/11 Oberlandesgericht Nürnberg - PM 40/11 vom 22.11.2011: http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/

Geschrieben von Ralph Hecksteden um 22:37 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: ad-iustechnorati

Donnerstag, 20. Oktober 2011

Anti-Bundestrojaner gratis - Folge 2

Eigentlich hat es jeder PC-Nutzer selber in der Hand, ob er Vater Staat mittels Remote Forensic Software Zugriff auf seine Daten erlaubt oder nicht. Dazu benötigt er nicht teure Antiviren-Software geltungsgeiler Hersteller. Nein, schon einfache Bordmittel reichen aus, um die Big-Brother-Wanze auf Distanz zu halten.

Hier eine unvollständige Aufzählung:

  • Systempasswort aktivieren: Jedes moderne BIOS eines PC bietet die Möglichkeit ein Systempasswort zu setzen. Dann startet der PC erst nach Eingabe des Codewortes. Das lässt sich zwar unter Umständen umgehen, aber während einer Zollkontrolle, wo man seinen Laptop aus dem Blick verliert, lässt sich das nicht aushebeln. Inbesondere nicht von Beamten, die ihr Computer-Wissen aus dem VHS-Kurs "So funktioniert das Internet" haben.
  • Linux verwenden: Aufgrund der Architekturvielfalt beim offenen Betriebssystem Linux wird es Herstellern schwer fallen einen maßgeschneiderten Trojaner für eine besondere Linux-Variante herzustellen. Und wenn einem dieses Wegducken durch ein exotisches Betriebssystem zu risikobehaftet ist, so lässt sich unter Linux noch einfach eine Festplattenverschlüsselung integrieren. MacOS würde ich im Übrigen nicht empfehlen. Da ist die Firmenpolitik von Apple zu undurchsichtig, als dass die vielleicht doch eine Hintertür in ihr System eingebaut haben (freiwillig oder nicht).
  • Exotische Software verwenden: Trojaner können nicht nur durch eine geheime Durchsuchung aufgebracht werden, sondern auch durch Webseiten oder Email-Attachements, die speziell präpariert sind. Um diese Attachements oder Webseiten aber präparieren zu können, muss die vom Opfer verwendete Software und darin enthaltene Schwachstellen bekannt sein. Bei exotischer Software ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass Schwachstellen bekannt sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schwachstellen vorhanden sind, aber nicht!
  • Flash und Adobe Reader nicht verwenden: Beide Programme zählen zu den Einfalltoren Nr. 1 für Malware. Deshalb Finger weg.
  • ...
P.S. Diese Tipps gelten nur für den lauteren und gesetzestreuen Bürger, der nichts zu verbergen hat.
Geschrieben von Ralph Hecksteden um 08:51 | Kommentar (1) | Trackback (1)
Tags für diesen Artikel: staatlicher hackerangrifftechnorati

Dienstag, 18. Oktober 2011

Anti-Bundestrojaner gratis!

Steganos bietet eine Software zum Erkennen und Entfernen des Staatstrojaners kostenlos zum Download an.

Mit dem kostenlosen Steganos Anti-Bundestrojaner können Sie mit einem Klick erkennen, ob Ihr Computer infiziert ist und die Schadsoftware entfernen.


Möglicherweise ist das tatsächlich ernst gemeint. Ob die hier angebotene Software allerdings besser funktioniert als übliche Virenscanner, die laut heise beim Erkennen der Staatswanze bereits bei kleineren Änderungen gegenüber der vom CCC veröffentlichten Version große Probleme haben, bleibt unklar.
Geschrieben von Christopher Brosch um 15:16 | Kommentare (0) | Trackback (1)
(Seite 1 von 47, insgesamt 697 Einträge) » nächste Seite

Umfragen

Juristengadget?
Blackberry
iPhone
Android

Archive

Suche

Die letzten 3 google/yahoo-Suchen

biometrische bilder führerschein
fuehrerschein foto
abstandsflächenvorschrift kletterturm nrw

Getaggte Artikel

ad-ius agg bayern bgh biometrie bka blawgs bundesinnenminister bundesjustizministerium Bundesministerium des Innern bverfg bverwg communia datenschutz ebay elektronische akte europa google jugendmedienschutz juris juristische datenbanken Komisches Krefeld linux Luftsicherheitsgesetz luftsig nigeria online-durchsuchung phishing piratenpartei polizei recht reisepass Saarbrücken saarland schäuble-monitoring sicherheit software spam staatlicher hackerangriff stay-different.de steuern terror tkÜ urheberrecht verbraucherschutz vorratsdatenspeicherung wahlcomputer wahlmaschinen zensur

Zitiervorschlag:

herrschende Meinung ($URL)

Impressum


Die herrschende Meinung wird herausgegeben von Christopher Brosch und Ralph Hecksteden. Verantwortlich ist der jeweilige Autor. Beide Autoren sind erreichbar über

Christopher Brosch
Mozartstraße 27
47800 Krefeld
Old Europe

Email: hm [ät] zev [punkt] in [minus] berlin [punkt] de

View blog reactions Datenschutz: Diese Website benutzt einen Webanalysedienst, der sog. "Cookies" auf dem Computer des Nutzers speichert und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglichen. Die Daten werden anonymisiert erhoben, d.h. es werden nur die ersten drei Byte der IP-Adresse gespeichert. Bei eigebetten Youtube-Videos werden zusätzlich Daten an den Betreiber von Youtube übermittelt.

Blog abonnieren

  • XML RSS 0.91 feed
  • XML RSS 1.0 feed
  • XML RSS 2.0 feed
  • ATOM/XML ATOM 1.0 feed
  • XML RSS 2.0 Kommentare

Blogroll

lawgical
lawblog

GoogleWatchBlog
Fefe's Blog
andreas.org
Shopblogger
netzpolitik.org
fontblog
46halbes Weblog blog.tagesschau.de
Der blinde Fleck
Scusiblog
notes.computernotizen
nerds.computernotizen
Nerdcore
http://ak-zensur.de/

Letzte Kommentare

zimmer zu Rechtsanwalt aus Saarlouis wegen Untreue angeklagt
Mi, 18.04.2012 09:33
Lieber Leser, mittlerweile mu ss ich mit siebzig Jahren auch etwas umdenken. Früher konnte man sich auf einen Juri [...]
Sabine Engel zu Was ist ein Benutzername?
Sa, 14.04.2012 17:30
Ich habe bei einem Forum meine E-mail Adresse und meinen Ben utzernamen angegeben,wurde abe r nicht angenommen und k [...]
Hans-Peter Meuser zu Impressumspflicht: Abgekürzter Vorname eines Vertretungsberechtigten einer Gesellschaft ist Bagatelle
Mo, 05.12.2011 20:42
anders OLG Hamm und Düsseldorf : keine Bagatelle, abmahnfähig . Quelle: http://www.shopbe treiber-blog.de/2009/01/ [...]

Flattr

Flattr-Button für Artikel von Christopher

Flattr this