Donnerstag, 17. Mai 2012
Das Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit, das an die Stelle des bisherigen DOMEA-Konzeptes treten soll, ist veröffentlicht worden.
Dienstag, 17. April 2012
Wie der SR berichtet wurde jetzt ein Anwalt aus Saarlouis wegen Untreue angeklagt:
Dem Anwalt wird vorgeworfen, seit 1998 Geldbeträge, die er für eine Verrechnungsstelle eingezogen hat, nicht an die Stelle weitergeleitet, sondern einbehalten zu haben.
Die veruntreuten 287000 Euro soll der Anwalt zum Bestreiten seines Lebensunterhalts verwendet haben. Innerhalb von 14 Jahren wäre das immerhin ein nettes Zusatzeinkommen gewesen. Hoffentlich hat er es versteuert.
Montag, 2. April 2012
Der saarländische Rundfunk berichtet über die Verfolgung eines betrunkenen französischen Autofahrer in Saarbrücken:
Kurz vor dem Grenzübergang steuerte der 24-Jährige an einer Straßensperre auf einen Beamten zu. Erst als dieser einen Warnschuss abgab, stoppte der Mann. Er hatte keinen Führerschein.
Aufgrund des eingeschränkten Nacheilerechts wollte die deutsche Polizei den Flüchtigen natürlich vor dem Grenzübertritt stoppen. Ein Problem, dass in einer Gegend, wo die eine Strassenseite schon mal zu Deutschland und die andere zu Frankreich gehört, öfter vorkommt.
Sonntag, 1. April 2012
Alle ab heute erscheinenden Ausgaben des Bundesanzeigers werden nur noch in elektronischer Form herausgegeben. Gleichzeitig verschwindet die Bezeichnung "elektronischer Bundesanzeiger", der gesamte - nun insgesamt elektronische - Bundesanzeiger heißt Bundesanzeiger.
Hintergrund: „ Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung“ (BGBl. 2011 I 3044), Pressemitteilung des BMJ, Pressemitteilung des Bundesanzeiger Verlags.
Freitag, 16. März 2012
Sehr geehrte PayLife Mitglied,
Jemand hat versucht, eine Transaktion mit Ihrer persönlichen
Kreditkarte machen und 3 mal falsch eingegeben das Passwort ein.
Aus diesem Grund haben wir Ihre Kreditkarte gesperrt ist.
Um die Begrenzung zu entfernen und komplett sichern Ihre
Kreditkarte laden Sie bitte das beigefügte Formular aus und
füllen Sie alle Schritte.
Schon der Titel der Phishingmail macht mich Stolz: Meine Kreditkarte wird zur Gefahrenabwehr verwendet! Demnächst vielleicht auch zur Terrorismusbekämpfung!?
Mittwoch, 22. Februar 2012
Anfang der Woche war die Webseite kino.to wieder in Gerede gekommen, als beim niederländischen Hoster von kino.to der eigentliche Hinweis der Kriminalpolizei durch eine Weiterleitung zu Amazon überschrieben wurde. Das Ganze sah dann so aus:

Gestern wurde der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.
Wobei ich mich Frage, welche Spezialexperten von Seiten der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Dresden hier am Werk waren. Denn so heißt es im Titel der Webseite seit dem 14.06.2011 "Diese Seite wurde wegen Verstoß gegen das Urheberrecht gesperrt!". Das erste Urteil gegen die kino.to-Betreiber erging aber erst im Dezember 2011. Wäre hier nicht von Seiten der objektivsten Behörde der Welt nicht der Vermerk "mutmaßlich" angebracht gewesen?
Hinzu kommt noch die Umsetzung der Webseite: Die vier Sätze, die z.Zt. auf kino.to angezeigt werden, sind tatsächlich mit Hilfe einer Tabelle mit fester Breite von 1200 Pixeln realisiert m) So etwas hackt doch keiner freiwillig.

Donnerstag, 16. Februar 2012
(pm) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Januar 2012 II R 49/10 entschieden, dass die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Da die Identifikationsnummern den steuerpflichtigen natürlichen Personen anders als die bisherigen Steuernummern auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, ermöglichen sie deren eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Dies dient zum einen dem auch verfassungsrechtlich gebotenen gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze und ermöglicht zum anderen einen gewichtigen Abbau von Bürokratie sowohl im Bereich der Steuerverwaltung als auch bei Unternehmen und anderen Stellen. Insbesondere bilden die Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung eine wesentliche Voraussetzung für die Ersetzung der bisherigen Lohnsteuerkarten durch die nunmehr ab dem Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen Lohnsteuermerkmale sowie für die Automatisierung von Verfahrenssabläufen. Aufgrund der Identifikationsnummer kann zudem die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte bei der Einkommensteuer leichter und effektiver geprüft werden. Außerdem kann Missbräuchen bei der Beantragung von Kindergeld sowie beim Abzug von Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden.
Freitag, 27. Januar 2012
Mann Mann Mann, wo leben wir denn: Schüler kündigt "Revolution" auf Facebook an und kommt dann in die Psychatrie - Schule wird geräumt. Zum meiner Schulzeit hat noch jeder immer revoltiert...
Bin dann selber mal kurz weg, um eine Revolution anzuzetteln. Der offizielle Soundtrack zu meiner Revolution kommt übrigens von Die Ärzte!
(via fefe)
Samstag, 21. Januar 2012
Ein Hauseigentümer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Dritte durch
spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn solche Maßnahmen
nicht vorgeschrieben sind und keine besonderen Umstände Sicherungsmaßnahmen
gebieten. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Die Angestellte einer Firma im Landkreis München fuhr Mitte Januar 2011 mit
dem Auto ihres Mannes, einem Opel Corsa, in den Hof der Firma ein. Die
Firma verfügt über 13 Parkplätze, acht davon im Norden und fünf an der
Ostseite. Das Gebäude selbst hatte keine Schneefanggitter, die Anbringung
solcher Fanggitter ist auch nicht in einer Satzung oder Verordnung
vorgeschrieben. Das Firmengebäude besteht aus Erdgeschoss, 1.Obergeschoss
und Dachgeschoss. Es ist sechs Meter hoch und hat eine Dachneigung von 25
Grad. Die Mitarbeiterin parkte auf der Ostseite des Gebäudes, obwohl zu diesem
Zeitpunkt nur die Nordseite geräumt war.
An diesem Tag löste sich eine Dachlawine aus Schnee und Eisbrocken und fiel
auf das geparkte Fahrzeug. Durch den Aufprall zersprang die Frontscheibe,
die Scheibenwischer wurden zerstört und das Dach eingedrückt. Den Schaden
von insgesamt 2034 Euro verlangte der Ehemann vom Eigentümer des
Grundstücks. Schließlich sei er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht
nachgekommen.
Dieser zahlte nicht, so dass der Autobesitzer Klage vor dem Amtsgericht
München erhob, welches die Klage jedoch abwies.
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liege nicht vor.
Grundsätzlich sei ein Hauseigentümer nicht verpflichtet, Dritte durch
spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn solche Maßnahmen
nicht vorgeschrieben seien. Es sei zunächst Aufgabe jedes Einzelnen, sich
selbst zu schützen. Eine Rechtspflicht bestehe erst dann, wenn besondere
Umstände Sicherungsmaßnahmen zum Schutze Dritter gebieten. Solche Umstände
könnten sich aus der allgemeinen Schneelage des Ortes, der Beschaffenheit
und Lage des Gebäudes, den konkreten Schneeverhältnissen und Art und Umfang
des Verkehrs ergeben.
Solche Umstände lägen hier nicht vor. Das Anbringen von Schneegittern sei
nicht vorgeschrieben. Die Dachneigung habe lediglich 25 Grad betragen und
mit einer Höhe von sechs Metern sei das Gebäude auch nicht sehr hoch.
Dieses läge auch in Oberbayern, also einem eher schneereichen Gebiet. Da
die hier Wohnenden ohnehin mit der Gefahr von Schneelawinen vertraut seien,
bedürfe es keiner zusätzlichen Warnung.
Auf der Ostseite sei zudem nicht geräumt gewesen. Damit sei erkennbar
gewesen, dass ein Parken dort nicht gewollt war. Genauso erkennbar gewesen
seien die Schnee- und Eismassen auf dem Dach. Das Abstellen des Pkws
erfolgte daher auf eigenes Risiko.
16.06.2011 - 275 C 7022/11
Amtsgericht München - PM 60/11 vom 12.12.2011:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/
Donnerstag, 15. Dezember 2011
Mit dieser Analyse will ich einmal die Angriffe einordnen, die auf passwortgeschütze Internetdienste mittels zufälligen Ausprobieren von Passwörtern auf meine Server durchgeführt werden. Das Hauptaugenmerk dieses Beitrags liegt auf der Auswertung von Herkunftsländern der Angriffe, um Firewallregeln dementsprechend anpassen zu können.
Wie die aktuelle Auswertung für die Monate Oktober und November 2011 zeigt, kommen 36% aller gemessenen BrutForce-Angriffe aus China. Mit jeweils 7% folgen die USA und Russland. Aus europäischen Staaten kommen 31% der Angriffe.

Im Verhältnis Angriff pro eine Million Internetnutzer* ergibt sich ein anderes Bild:

Hier liegen osteuropäische Staaten weit vorne.
Gemessen wurden 449 Angriffe mit mehr als 5 Passwortversuchen pro 60 Sekunden auf den SSH- bzw. FTP-Dienst.
*Quelle: CIA World Factbook
Dienstag, 13. Dezember 2011
Hier das heute veröffentlichte Positionspapier des CSU-Netzrates "Freiheit statt VDS":
http://www.csu.de/dateien/partei/dokumente/111213_csunet_positionspapier.pdf
Donnerstag, 8. Dezember 2011
Mit den haftungsrechtlichen Folgen pyrotechnischer Experimente, die vier
Schüler im Alter von neun bis zehn Jahren im Februar 2007 durchgeführt
haben, hat sich das Oberlandesgericht Nürnberg zu befassen.
Am 2. Februar 2007 erwarben in einer kleinen Gemeinde im Oberpfälzer
Landkreis Tirschenreuth vier Schüler in dem dortigen Schreibwarenladen
"pyrotechnische Gegenstände", nämlich fünf Packungen "Tolle Biene" und eine
Packung "Dicke Brummer". Anschließend holte einer der Schüler, der damals
10-jährige S. ein Feuerzeug aus der elterlichen Wohnung. Sodann begaben
sich alle vier zu einem Lagerhaus der Volks- und Raiffeisenbank. Dort
angekommen probierten sie verschiedene Möglichkeiten des Abbrennens der
soeben erworbenen Feuerwerkskörper aus. Bei diesen Versuchen wurde unter
anderem ein alter Bürostuhl in Brand gesetzt, der bei der Lagerhalle lag,
andere Feuerwerkskörper wurden hinter einem Gebäudesockel und an einem
hölzernen Eingangspodest gezündet. Schließlich ging die gesamte Lagerhalle
in Flammen auf. Gesamtschaden (nach Angaben der Feuerversicherung):
212.500.- €.
Dieses Ergebnis betrübte die Brandversicherung, die die Eigentümer der
Lagerhalle zu entschädigen hatte. Sie erhob daher aus übergegangenem Recht
Klage zum Landgericht Weiden.
Dabei machte sie Forderungen geltend gegen die Inhaberin des Schreibwarenladens, weil diese die
Feuerwerkskörper unter Missachtung von Warnhinweisen an noch nicht zwölf
Jahre alte Kinder verkauft habe,
"gegen den Schüler S., weil er als Anstifter und Mittäter der
Brandstiftung hafte," und gegen die Eltern des S., weil diese gegen ihre Aufsichtspflicht
verstoßen hätten und S. nur aus diesem Grund in den Besitz eines Feuerzeugs
gekommen sei.
Das Landgericht Weiden wertete die Sach- und Rechtslage jedoch anders als
die klagende Verischerung und hat deren Klage abgewiesen. Hiergegen richtet
sich die Berufung der Versicherung, über die nunmehr das Oberlandesgericht
zu entscheiden hat.
23.11.2011 - 12 U 399/11
Oberlandesgericht Nürnberg - PM 40/11 vom 22.11.2011:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/
Donnerstag, 20. Oktober 2011
Eigentlich hat es jeder PC-Nutzer selber in der Hand, ob er Vater Staat mittels Remote Forensic Software Zugriff auf seine Daten erlaubt oder nicht. Dazu benötigt er nicht teure Antiviren-Software geltungsgeiler Hersteller. Nein, schon einfache Bordmittel reichen aus, um die Big-Brother-Wanze auf Distanz zu halten.
Hier eine unvollständige Aufzählung:
- Systempasswort aktivieren: Jedes moderne BIOS eines PC bietet die Möglichkeit ein Systempasswort zu setzen. Dann startet der PC erst nach Eingabe des Codewortes. Das lässt sich zwar unter Umständen umgehen, aber während einer Zollkontrolle, wo man seinen Laptop aus dem Blick verliert, lässt sich das nicht aushebeln. Inbesondere nicht von Beamten, die ihr Computer-Wissen aus dem VHS-Kurs "So funktioniert das Internet" haben.
- Linux verwenden: Aufgrund der Architekturvielfalt beim offenen Betriebssystem Linux wird es Herstellern schwer fallen einen maßgeschneiderten Trojaner für eine besondere Linux-Variante herzustellen. Und wenn einem dieses Wegducken durch ein exotisches Betriebssystem zu risikobehaftet ist, so lässt sich unter Linux noch einfach eine Festplattenverschlüsselung integrieren. MacOS würde ich im Übrigen nicht empfehlen. Da ist die Firmenpolitik von Apple zu undurchsichtig, als dass die vielleicht doch eine Hintertür in ihr System eingebaut haben (freiwillig oder nicht).
- Exotische Software verwenden: Trojaner können nicht nur durch eine geheime Durchsuchung aufgebracht werden, sondern auch durch Webseiten oder Email-Attachements, die speziell präpariert sind. Um diese Attachements oder Webseiten aber präparieren zu können, muss die vom Opfer verwendete Software und darin enthaltene Schwachstellen bekannt sein. Bei exotischer Software ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass Schwachstellen bekannt sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schwachstellen vorhanden sind, aber nicht!
- Flash und Adobe Reader nicht verwenden: Beide Programme zählen zu den Einfalltoren Nr. 1 für Malware. Deshalb Finger weg.
- ...
P.S. Diese Tipps gelten nur für den lauteren und gesetzestreuen Bürger, der nichts zu verbergen hat.
Dienstag, 18. Oktober 2011
Steganos bietet eine Software zum Erkennen und Entfernen des Staatstrojaners kostenlos zum Download an.
Mit dem kostenlosen Steganos Anti-Bundestrojaner können Sie mit einem Klick erkennen, ob Ihr Computer infiziert ist und die Schadsoftware entfernen.
Möglicherweise ist das tatsächlich ernst gemeint. Ob die hier angebotene Software allerdings besser funktioniert als übliche Virenscanner, die laut heise beim Erkennen der Staatswanze bereits bei kleineren Änderungen gegenüber der vom CCC veröffentlichten Version große Probleme haben, bleibt unklar.
|
Letzte Kommentare